Arbeitsrecht für Arbeitnehmer/innen:

Unser Leistungsspektrum umfasst eine umfassende Beratung und Vertretung für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Unser erfahrenes Team entwickelt zielgerichtete, kreative Lösungen und vertritt Ihre Interessen in allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit bei allen individuellen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen. Hierzu gehören insbesondere:

  • Kündigungsschutzklagen
  • Verhandeln von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen mit Abfindungen
  • Entfristungsklagen
  • Änderungskündigungsschutzverfahren
  • Zeugnisstreitigkeiten
  • Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Durchsetzung von Lohnansprüchen bzw. Vergütungsansprüchen/ Entgeltfortzahlungsansprüchen
  • Abwehr von Rückzahlungsansprüchen, z. Bsp. wegen Fortbildungen
  • Elternzeit/ Mutterschutz/ Beschäftigungsverbot
  • Teilzeit und Altersteilzeit
  • Betriebsübergang
  • Urlaubsanspruch und Urlaubsabgeltung
  • Eingruppierungsstreitigkeiten/ Höhergruppierungen 
  • Versetzung
  • Abmahnungen
  • Pflichtverletzungen, Haftung und Schadenersatz im Arbeitsverhältnis

Arbeitsrecht für Betriebsräte

Als Betriebsrat oder Personalrat vertreten Sie die Interessen Ihrer Kolleginnen und Kollegen und tragen eine große Verantwortung für das Wohl und die Mitbestimmungsrechte der Belegschaft. Dabei treten oft rechtlich komplexe Fragen auf, die nicht nur umfassende Kenntnisse, sondern auch strategische Beratung und Durchsetzungskraft erfordern. Unsere Kanzlei steht Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite, um Ihre Rechte durchzusetzen und die bestmöglichen Ergebnisse für Ihre Gremienarbeit zu erzielen.

Unsere Fachanwälte begleiten Sie vom ersten Schritt bis zur gerichtlichen Entscheidung und entwickeln eine klare, maßgeschneiderte Strategie für Ihre Anliegen.

Betriebsvereinbarungen regeln wichtige Aspekte wie Arbeitszeiten, Datenschutz und Gesundheitsschutz. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Formulierung, Prüfung und Verhandlung solcher Vereinbarungen und sorgen dafür, dass Ihre Interessen optimal berücksichtigt und rechtssicher festgehalten werden.

In Zeiten von Betriebsänderungen stehen Betriebsräte vor besonderen Herausforderungen. Wir verstehen, wie wichtig es ist, in solchen Situationen kompetente Unterstützung an Ihrer Seite zu haben. Unsere Kanzlei bietet umfassende Beratung und Vertretung für Betriebsräte, insbesondere in Bezug auf den Interessenausgleich und den Sozialplan.

Wenn Verhandlungen festgefahren sind, vertreten wir Sie vor der Einigungsstelle, um verbindliche und tragfähige Entscheidungen zu erreichen. Von der strategischen Vorbereitung bis zur finalen Einigung stehen wir Ihnen als starke Stimme und verlässlicher Partner zur Seite.

Schulungen

Als Betriebsrat, Personalrat oder Mitglied der Mitarbeitervertretung stehen Sie vor anspruchsvollen Aufgaben und großen Verantwortungen. In einer sich stetig wandelnden Arbeitswelt ist es entscheidend, stets auf dem aktuellen Stand des Arbeitsrechts zu sein und über die notwendige Handlungskompetenz zu verfügen, um Ihre Kolleginnen und Kollegen bestmöglich zu vertreten. Unsere Kanzlei bietet maßgeschneiderte Schulungen an, die Sie und Ihre Vertretungsgremien optimal auf diese Herausforderungen vorbereiten.

Inhouse-Schulungen: Wir kommen direkt zu Ihnen ins Unternehmen und schulen Ihr Gremium vor Ort. Diese maßgeschneiderten Schulungen sind auf Ihre spezifischen Themen und Anliegen abgestimmt und ermöglichen eine direkte Diskussion der im Betrieb relevanten Fragestellungen.

Schulungen in der Kanzlei: Unsere Räumlichkeiten am Standort Mannheim sind auf Schulungszwecke ausgerichtet und bieten Ihnen eine konzentrierte und störungsfreie Atmosphäre, abseits des Betriebsalltags. 

Online-Schulungen: Für eine flexible und ortsunabhängige Teilnahme bieten wir Online-Schulungen an. Diese Schulungen sind ideal, um kurzfristig und effizient an Wissen zu gewinnen und in kurzer Zeit auf dem neuesten Stand zu sein.