Einleitung eines Beschlussverfahrens
Im Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht werden rechtliche Streitigkeiten zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber geklärt.
Häufig geht es um Probleme der
- Geschäftsführung des BR wie z.B. Freistellung von BR-Mitgliedern von der beruflichen Tätigkeit, Schulungsteilnahme, Personal- und Sachaufwand des BR, Veröffentlichungen des BR, Zuständigkeit BR-GBR-KBR
- BR Strukturen , wie z.B. Gemeinschaftsbetrieb von mehreren Unternehmen, Betriebsteile, unternehmenseinheitlicher BR, Spartenbetriebsrat
- Wahrnehmung von Mitbestimmungsrechten im Bereich des § 87 BetrVG wie z.B. Unterlassung von Mehrarbeit ohne vorherige Zustimmung des BR, Unterlassung der vom Arbeitgeber einseitig angeordneter Maßnahmen, die die Ordnung des Betriebes oder das Verhalten der ArbeitnehmerInnen betreffen, Einführung und Anwendung von EDV Systemen, betriebliche Gehaltssysteme, Zielvereinbarungen, Provisionen, Boni und dergl.
- Durchsetzung von Informations- und Beratungsrechten wie z.B. Einsicht in Lohn-und Gehaltslisten, Angelegenheiten des Schwerbehinderten- und Mutterschutzes im Betrieb
- Personellen Mitbestimmung i.S.d. § 99 BetrVG wie z.B. Zustimmungsersetzungsverfahren bei Einstellungen, Eingruppierungen, Umgruppierungen oder Versetzungen, Aufhebung von personellen Maßnahmen, die ohne Beteiligung des BR vom Arbeitgeber durchgeführt wurden
- Einsetzung von Einigungsstellen
Zur Einleitung eines Beschlussverfahrens durch den Betriebsrat ist folgendes erforderlich:
- Ordnungsgemäße Beschlussfasssung durch BR
- Ordnungsgemäße Einladung zur BR Sitzung mit dem TOP Einleitung eines Beschlussverfahrens wegen [..] und Beauftragung Rechtsanwalt
- Einladung von Ersatzmitgliedern wenn BR Mitglieder verhindert sind, aber auch nur dann
- Beschlussfähigkeit
- Abstimmungsmehrheit der anwesenden BR- bzw. Ersatzmitglieder
Wir benötigen vom BR folgende Unterlagen:
- Firmierung des Arbeitgebers, Anschrift, vertretungsberechtigte GeschäftsführerIn oder Vorstand
- Aktuelle Anzahl ArbeitnehmerInnen, Anzahl BR Mitglieder, BR Vorsitzende/r und Anschrift BR, Kontaktdaten BR
- Darstellung des Sachverhaltes, Schriftwechsel mit Arbeitgeber
- Beschluss des BR zur Einleitung des Verfahrens und Beauftragung Rechtsanwalt
In der Regel wird nach Erhalt der Unterlagen ein Besprechungstermin vereinbar, es sei denn der BR wünscht bereits vor der Beschlussfassung eine Beratung.
Nach Prüfung erhält der BR eine Information über die Verfahrensaussichten.
Der BR erhält stets Kopien aller eingereichten Schriftsätze und gerichtlichen Verfügungen.
Eilsachen:
Einstweilige Verfügungen können im Beschlussverfahren beantragt werden, wenn ein Verfügungsanspruch und ein Verfügungsgrund bestehen. Der Sachverhalt muss mit eidesstattlicher Erklärung glaubhaft gemacht werden.
Beispiele:
Mehrarbeit ohne Zustimmung des BR, Inbetriebnahme von Videokameras, Inbetriebnahme von EDV Systemen ohne vorherige Regelung mit dem BR, Einführung von Namensschildern, Verhängung von Urlaubssperren, Missachtung der BR Rechte bei betrieblichen Bildungsmaßnahmen, Durchführung einer Betriebsänderung ohne Interessenausgleich
Verfahren vor dem Arbeitsgericht:
- i.d.R. zunächst Gütetermin vor dem Vorsitzenden Richter
- Kammertermin
Kosten:
- Beschlussverfahren sind gerichtskostenfrei
- Anwaltskosten des BR trägt der Arbeitgeber unabhängig vom Prozessausgang. Ausnahme: Es handelt sich um eine Angelegenheit, die offensichtlich unter keinem Gesichtspunkt ein Recht des BR begründen kann