Für Betriebsräte

Betriebliche Aus- und Weiterbildung

Die Digitalisierung der Arbeitswelt schreitet voran, „Industrie 4.0“ und „Arbeit 4.0“ sind längst keine Zukunftsmusik mehr, sondern betrieblicher Alltag. Damit kommen immer neue Herausforderungen und teils vollkommen andere Anforderungen auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu. Das ist mittlerweile allgemein anerkannt.

Diese Einsicht scheint jedoch noch nicht auf allen Ebenen zu existieren. Denn bei der betrieblichen Aus- und Weiterbildung kommt eine Weiterentwicklung bisher noch schleppend voran; es scheint, als ob „Ausbildung 2.0“ noch der Standard wäre. Auch die Diskussion um einen Fachkräftemangel kann als Indiz für eine verfehlte Aus- und Weiterbildungspolitik in den Unternehmen und Betrieben gewertet werden.

Diese Entwicklung macht die Erarbeitung eines Konzepts für die betriebliche Aus- und Weiterbildung erforderlich.

Betriebsräten kommt dabei eine ganz besondere Bedeutung zu. Die §§ 96 bis 98 BetrVG räumen ihnen umfassende, teils erzwingbare Beteiligungsrechte ein, die es ihnen ermöglichen, die berufliche Zukunft mit zu gestalten. Dabei beschränkt sich das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nicht nur auf die Berufsausbildung. Vielmehr sind davon grundsätzlich sämtliche Bildungsmaßnahmen umfasst, also beispielsweise auch Seminare, betriebliche Lehrgänge, der Besuch von Ausstellungen und Messen sowie Praktika.

Leider wird das Erfordernis von Aus- und Weiterbildung von Arbeitgeberseite häufig nur als Kostenfaktor gesehen, die Vorteile oder gar die Notwendigkeit der betrieblichen und außerbetrieblichen Bildungsmaßnahmen ignoriert. Aus diesem Grund hat der Betriebsrat die Möglichkeit, den Arbeitgeber zu zwingen, die Augen zu öffnen und den betrieblichen Berufsbildungsbedarf zu ermitteln. Ist dies erst einmal erfolgt, wird der nächste Schritt hin zu einem ganzheitlichen Bildungskonzept einfacher.

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