Für Personalräte und Mitarbeitervertretungen

Die Kanzlei verfügt über eine langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Personalratsgremien. Dies gilt für Streitigkeiten auf dem Gebiet des Bundespersonalvertretungsgesetz und der Landespersonalvertretungsgesetze.

Wir bieten außergerichtliche Beratungstätigkeit und die Vertretung des Personalrats in gerichtlichen Auseinandersetzungen vor den Verwaltungsgerichten bis hin zum Bundesverwaltungsgericht an. Gleiches gilt für die Vertretung von Personalräten in Einigungsstellenverfahren.

Abgerundet wird unser Tätigkeitsprofil durch die Vermittlung von Rechtskenntnissen in Schulungsmaßnahmen für Personalräte, Stufenvertretungen und Gesamtpersonalratsgremien.

Ebenso reich ist der Erfahrungsschatz der Kanzlei auf dem Gebiet der kirchlichen Mitarbeitervertretungsgesetze. Auch wenn die Mitbestimmungsrechte hier stark durch die Sonderrechtsstellung der Kirchen eingeschränkt werden, vertreten wir Mitarbeitervertretungen konsequent sowohl in außergerichtlichen Angelegenheiten als auch bei den Kirchengerichten. Auch die anwaltliche Begleitung der Gremien in Verhandlungen zum Abschluss von Dienstvereinbarungen gehört zu unseren Aufgaben.

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© ANWALTSBÜRO FÜR ARBEITSRECHT

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