Betriebsräte sind ständig und überall mit alten Problemen und neuen Herausforderungen konfrontiert. „Industrie 4.0“ und „Arbeit 4.0“ sind nur zwei Schlagworte, die lokale, Gesamt- und Konzernbetriebsräte derzeit ebenso beschäftigen wie europäische Betriebsräte und auch SE-Betriebsräte. Beschäftigtendatenschutz, etwa bei der GPS-Überwachung von Arbeitnehmern oder die Gestaltung der betrieblichen Aus-und Weiterbildung der Zukunft sind Aufgaben, die aus den neuen Gegebenheiten der Digitalisierung resultieren.

Aber auch die klassischen Materien der Betriebsratsarbeit bleiben stets aktuell. Beispiele hierfür sind

  • Betriebsänderungen mit Interessenausgleichen und Sozialplänen
  • Innerbetriebliche Entgeltsysteme
  • Arbeitszeitregelungen
  • Urlaubsgrundsätze
  • Fragen der Arbeitskleidung
  • Tor- und Taschenkontrollen
  • Technische Überwachungseinrichtungen (z.B. Videoüberwachung, IT-Systeme, Cloud-Computing)
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz, insbesondere Gefährdungsbeurteilungen
  • Compliance.

Die Bearbeitung dieser Themen ist seit Jahrzehnten Kernkompetenz dieser Kanzlei. Wir vertreten Betriebsratsgremien erfolgreich außergerichtlich und in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren sowie Einigungsstellen.

Zu unserem Leistungsangebot gehören ebenso lange schon Betriebsratsschulungen, auch in Form von Inhouse-Schulungen oder gemeinsam mit Gewerkschaften des DGB.

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